für gesetzlich Versicherte:
Einer der beteiligten Ärzte muss die Notfall-Scheine gegenüber der KV abrechnen. Wenn Ihr Dienst vom Übernehmer nicht auf Ihre KV-Nummer abgerechnet werden soll, kommt nur noch eine begrenzte Zahl von Interessenten in Frage, da der Übernehmer dann selbst eine KV-Niederlassung vor Ort haben muss. Häufig werden aber Notdienste von Ärzten gesucht, bei denen dies nicht der Fall ist. Wenn Sie also auch diesen Kollegen eine Übernahme ermöglichen und die Scheine selbst auf Ihre KV-Nummer abrechnen, wird zur Zeit in Düsseldorf üblicher Weise für einen Schein im Fahrdienst eine Pauschale von 100 € (Ziffer 01210 oder 01212 und die 01418) und im Sitzdienst von 20 € (Ziffer 01210 oder 01212) gezahlt. Bitte immer die Uhrzeit für jede Patientenbehandlung eintragen. Wenn man mit dem eigenen PKW fährt, dann können auch die Doppelkilometer mit abgerechnet werden.
für Privatpatienten:
Die Abrechnung der Privatversicherten Notfallpatienten erfolgt bei der Grundpauschale durch den Übernehmer. Hierbei fallen zusaetzliche Kosten an fuer die Verwaltung der NFP - 12,50€ pro Sitzdienstpatient, 22.00€ pro Fahrdienstpatient.
Bei der Vollpauschale werden Privatpatienten durch den abgebenden Arzt abgerechnet.
Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.