Nach der kostenlosen Registrierung können Sie sofort teilnehmen.
Wenn Sie Ihren Notdienst abgeben möchten, klicken Sie Dienst abgeben auf der Startseite an. Für die weiteren Angaben (Ort, Zeit usw.) erscheinen dann einige Felder zur Auswahl, die Sie ebenfalls nur anklicken müssen - fertig! Alles Weitere erledigt dann Mutaris.
Vollpauschale bedeutet, dass sie unabhängig von der Anzahl der anfallenden Notfallscheine/Patienten dem übernehmenden Kollegen eine gewissen Anzahl an Mutarispunkten zahlen.
Grundpauschale plus Notfallscheine bedeutet, dass sie mit der Anzahl der angegebotenen Mutarispunkte einen zusätzlichen Anreiz zur Dienstübernahme schaffen. Die anfallenden Notfallscheine wird der übernehmende Kollege zusätzlich abrechnen.
Kurzum: bei der Vollpauschale hat der übernehmende Kollege einen sicheren Lohn, bei der Grundpauschale plus Notfallscheine hängt der Verdienst vor allem von der Anzahl der Patienten pro Dienst ab.
Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail gerne zur Verfügung.
Wenn Sie einen Notdienst übernehmen möchten, lassen Sie sich auf der Startseite die angebotenen Dienste anzeigen. Wenn Ihnen ein bestimmter Dienst zusagt, klicken Sie auf Übernehmen - fertig! Mutaris sorgt nun automatisch dafür, dass die Übernahme bestätigt wird.
Einzelheiten zur AnnahmeAuch die weitere Abwicklung ist so einfach wie möglich. Da die KV noch über den Tausch informiert werden muss, erhält der abgebende Arzt von Mutaris ein Telefax, das bereits alle erforderlichen Angaben enthält und von ihm nur noch abgezeichnet werden muss.
Einzelheiten zum Telefax an die KVSobald die KV die Übernahme vermerkt hat, erhalten beide beteiligten Ärzte von Mutaris eine Bestätigung. Der Tausch ist damit abgeschlossen.
Die jeweiligen Tauschpartner für die Notdienste müssen derselben Fachrichtung angehören. Allgemeinmedizinern oder Internisten ist es erlaubt, untereinander zu tauschen, genauso Neurologen oder Chirurgen und Orthopäden.
Bis spätestens eine Woche vor Dienstbeginn sind Name, Anschrift und die Fachrichtung des Vertreters vom jeweils eingeteilten Arzt der KV-Kreisstelle zu melden. Die Meldung muss schriftlich per Post oder Fax (0211/5970-8582) erfolgen.
Dabei bleibt die Verantwortung für den Notdienst beim von der KV eingeteilten Arzt.
Die Vertretung muss dabei durch einen Düsseldorfer Vertragsarzt oder einen Arzt mit einem erfolgreichen Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet oder aber durch einen der in das Vertreterverzeichnis gem. § 5 Abs.3 der gemeinsamen Notfalldienstordnung, bei einem fachbezogenen Verzeichnis gem. §5 Abs. 4, aufgenommen wurde, erfolgen.
Ein Vertreter darf sich nicht von einem weiteren Arzt vertreten lassen.
Der eingeteilte Arzt ist jederzeit für seinen Notdienst verantwortlich und hat sich selbst um einen ggf. benötigten Vertreter zu kümmern.
Treffpunkt:
Der Fahrdienst beginnt in der Regel unmittelbar vor der Notfallpraxis. Dort steht für den jeweiligen Fahrdienst ein Taxi bereit.
Symbol FM:
Die zu den FM-Diensten eingeteilten Ärzte müssen von Dienstbeginn an bis Dienstende telefonisch erreichbar sein und bei Bedarf innerhalb von 20-30 Minuten in der Notfallpraxis erscheinen. Zu Dienstbeginn müssen die Ärzte sich in der Notdiensttelefonzentrale in Duisburg unter der Tel-Nr: 0203/5706210 anmelden. FM beginnt am Wochenende und Feiertags um 8 Uhr und endet um 20 Uhr. Das bedeutet telefonische Erreichbarkeit und bei Bedarf Fahrdienst.
Symbol HD:
Hintergrunddienst für den Fahrdienst. Unter Fahrdienste laufen auch die FM und FM/NB Dienste. Hintergrunddienst bedeutet telefonische Erreichbarkeit und bei Bedarf Gewährleistung, dass der Arzt innerhalb von 20-30 min in der Notfallpraxis eintreffen wird. Auch dieser Dienst hat sich in der Telefonzentrale Duisburg unter der Tel-Nr: 0203/5706210 vor Dienstbeginn anzumelden.
Symbol FS und FN:
Fahrdienst zuständig für den nördlichen Bereich Düsseldorfs oder den südlichen Bereich. Tagsüber von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Nachts beginnt er um 20 Uhr und endet am Wochenende und an Feiertagen morgens um 8 Uhr, ansonsten um 7 Uhr.
Symbol SD:
Sitzdienst für Ärzte in der Notfallpraxis. An Wochenenden und Feiertagen sowie Rosenmontag, Heiligabend und Silvester von 9 Uhr bis 23 Uhr. Montags, Dienstags und Donnerstags von 20 Uhr bis 24 Uhr. Mittwochs von 14 Uhr bis 24 Uhr und Freitags von 17 Uhr bis 24 Uhr.
Symbol SD1a und SDB:
Zusätzlicher Sitzdienst von 11 Uhr bis 18 Uhr für die Fachgruppe der Internisten/Allgemeinmediziner (SD1a) und die Fachgruppe der Kinderärzte (SDB) an Tagen mit erhöhtem Patientenaufkommen. Für Die Fachgruppe der Internisten/Allgemeinmediziner besteht Anwesenheitspflicht (SD1a), für die Fachgruppe der Kinderärzte Rufbereitschaft (SDB) mit der Gewährleistung, bei Bedarf innerhalb von 20-30 Minuten in der Notfallpraxis einzutreffen. Diese Tage sind Karfreitag bis einschließlich Ostermontag, Pfingstsamstag bis einschließlich Pfingstmontag, Heiligabend, Silvester und Neujahr. Ebenfalls Samstags wenn Heiligabend und Silvester auf einen Sonntag fallen und grundsätzlich Samstags wenn ein Feiertag auf einen Freitag oder einen Montag fällt, da auch an diesen verlängerten Wochenenden ein erhöhtes Patientenaufkommen zu erwarten ist.